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Anmeldung

Die Anmeldung zu einem Kurs erfolgt schriftlich per Email oder Anmeldecoupon und ist verbindlich mit Zahlungs- bzw. Posteingang.

Laufzeiten

Das Quartal beginnt zum Ersten des Monats der Anmeldung und dauert drei Monate. Die Laufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Quartal, wenn nicht zwei Wochen vorher schriftlich gekündigt wurde.

Unterricht

Der Unterricht findet bei den fortlaufenden Kursen einmal wöchentlich statt. Ausgenommen sind die gesetzlichen und kulturellen Feiertage des Landes Nordrhein-Westfalen und sechs Wochen Betriebsferien innerhalb eines Kalenderjahres. Die Unterrichtsvergütung ist auch während der unterrichtsfreien Zeit zu entrichten, da sich der Quartalsbeitrag aus dem Jahresdurchschnitt ergibt.

versäumter Unterricht

Wer an einer Kurseinheit nicht teilnehmen kann, meldet sich bitte ab.

Ohne Absage (mindestens 12 Stunden vorher) verfällt der Anspruch auf einen Ersatzkurs. Für die 10er Karte bedeutet dies, es wird trotzdem einmal berechnet.

Rückerstattet werden versäumte Kurseinheiten nicht.

Durch Urlaub, Krankheit oder sonstige Gründe versäumter Unterricht kann nach Absprache innerhalb des Quartals in einem anderen Kurs nachgeholt werden.

Bei Krankheit von mindestens zwei Wochen und nach Vorlage eines ärztlichen Attests kann die Laufzeit des Quartals verlängert werden. im eigenen Interesse

Änderungen von Kontaktdaten (Adresse, Email, Telefon) bitte rechtzeitig mitteilen.

Bitte setzen Sie die Kursleitung über bestehende Krankheiten, Beschwerden oder eine Schwangerschaft in Kenntnis.

Der Yogaunterricht ersetzt keine Therapie und ist deshalb für Personen mit akuten körperlichen und psychischen Störungen nicht geeignet.

Jede/r Teilnehmer/in versichert mit der Anmeldung die Verantwortung für sein Tun selbst zu übernehmen.

die Haftung

im Unterricht

Es wird keine Haftung für Verletzungen oder Schädigungen irgendwelcher Art übernommen, die durch unsachgemäße Anwendung der Unterrichtsinhalte entstehen.

in der Schule

Jede Teilnehmerin, jeder Teilnehmer unterliegt der Hausordnung und hat den Anweisungen des Lehrpersonals Folge zu leisten.

Sachbeschädigungen in Schulräumen werden auf Kosten dessen behoben, der sie bewirkt oder verursacht hat.

Für Schäden und Verluste jeglicher Art, insbesondere an Wertsachen, übernimmt die Schule keinerlei Haftung.

Es wird daher dringend empfohlen, keine Wertgegenstände zum Unterricht mitzunehmen.